David McAllister MdEP – Zur Migrationspolitik
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David McAllister MdEP – Zur Migrationspolitik

Der Handlungsbedarf in der Migrationspolitik ist heute dringender denn je. In den Augen der Bevölkerung steht die Funktionsfähigkeit unseres Gemeinwesens in Frage. Erst recht nach den schrecklichen Ereignissen von Mannheim braucht es endlich sofortige Maßnahmen – nicht nur, aber insbesondere mit Blick auf Straftäter.

Eine Zeitenwende in der Migrationspolitik ist längst überfällig. Die Zahlen des Zustroms gehen nicht einmal ansatzweise in dem erforderlichen Maße zurück.

1. Ausreisepflichtige Straftäter und Gefährder, die nicht abgeschoben werden können, sind in Sofort-Arrest zu nehmen und zwar solange, bis sie freiwillig in ihr Herkunftsland zurückkehren.

2. Wer die Rechtsordnung missachtet und Straftaten begeht, der muss mit leistungsrechtlichen Konsequenzen rechnen. Auch eine fehlende Bleibeperspektive muss sich bei der Höhe der Leistungen widerspiegeln. Leistungen an Straftäter und Ausreisepflichtige sind auf das sogenannte physische Existenzminimum zu kürzen.

3. Der Bund muss die Länder bei der Rückführung stärker entlasten und umgehend in eigener Verantwortung Ausreisezentren errichten und betreiben. Ausreisepflichtige Personen, die in ihr Herkunftsland rückgeführt werden können, sind von dort unmittelbar abzuschieben. Ein erstes Ausreisezentrum des Bundes sollte als kraftvolles Signal in der Bundeshauptstadt errichtet werden.

4. Schwere Straftäter und Gefährder haben ihr Bleiberecht in Deutschland verwirkt. Personen, die wiederholt gegen unsere Gesetze verstoßen, müssen ihren Schutzstatus verlieren und abgeschoben werden. Zudem muss das Rechtsinstitut des Subsidiären Schutzes dringend reformiert werden. Es müssen neue, zeitgemäße Lösungen im Umgang mit Bürgerkriegsflüchtlingen gefunden werden.

5. Durch Kontrollen an den deutschen Außengrenzen gelang es, die irreguläre Migration zeitweise zu reduzieren und der Schleusungskriminalität entschieden entgegenzutreten. Aufgrund der aktuellen Migrationslage sollte der Bund, zur Gewährleistung von Humanität und Ordnung des Migrationsgeschehens die bestehenden Grenzkontrollen bis zur nachhaltigen Sicherung der EU-Außengrenzen weiter aufrecht erhalten. Zudem darf die Umgehung der geltenden Dublin-Regelungen durch andere EU-Mitgliedstaaten nicht länger tatenlos hingenommen werden. Flüchtlinge an den deutschen Landgrenzen kommen ausnahmslos aus sicheren Transitstaaten. Sie müssen zukünftig – wie es das Grundgesetz und deutsches Recht vorsehen und solange das europäische Recht ins Leere läuft – auch dann an den Binnengrenzen zurückgewiesen werden, wenn sie ein Asylersuchen äußern.